Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ali Omayrat, Rathausstr. 1 57078 Siegen (nachfolgend „AJ Creative Agency“)

 

Teil 1   – Allgemeine Bestimmungen

1.          Allgemeines

1.1        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden geschlossen werden.

1.2        AJ Creative Agency bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden.

1.3        AJ Creative Agency schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen ab.

1.4        AJ Creative Agency ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. AJ Creative Agency bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für AJ Creative Agency ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5        Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.6        Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt AJ Creative Agency – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2.          Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1        Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.2        Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung sämtlicher   für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese AJ Creative Agency rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit von AJ Creative Agency. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann AJ Creative Agency nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.3        Sofern der Kunde AJ Creative Agency Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Kunde räumt AJ Creative Agency für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch AJ Creative Agency.

2.4        Der Kunde verpflichtet sich, AJ Creative Agency von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt AJ Creative Agency bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

2.5        Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die AJ Creative Agency durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

2.6        AJ Creative Agency ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. AJ Creative Agency ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. AJ Creative Agency wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.7        Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von AJ Creative Agency zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.8        Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist AJ Creative Agency gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.9        Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann AJ Creative Agency dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

 

Teil 2   – Onlineauftritte und Technik

3.          Webseiten- und Shoperstellung (agil)

3.1        Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

3.2        Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3        Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei AJ Creative Agency zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AJ Creative Agency dar. AJ Creative Agency wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden zustande.

3.4        Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist AJ Creative Agency nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.5        Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird AJ Creative Agency den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden.

3.6        Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von AJ Creative Agency nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.7        Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.8        AJ Creative Agency ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

3.9        Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann AJ Creative Agency dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder AJ Creative Agency zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von AJ Creative Agency in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. AJ Creative Agency haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

4.          Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

4.1        Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

4.2        Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

4.3        Maßgeblich für den Umfang der von AJ Creative Agency zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. AJ Creative Agency wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte AJ Creative Agency erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird AJ Creative Agency den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von AJ Creative Agency hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber AJ Creative Agency verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

4.4        Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt AJ Creative Agency ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt AJ Creative Agency dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von AJ Creative Agency erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. AJ Creative Agency verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von AJ Creative Agency endgültig nicht einverstanden, kann er oder AJ Creative Agency das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von AJ Creative Agency sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

4.5        Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. AJ Creative Agency erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt AJ Creative Agency grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert AJ Creative Agency die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

4.6        Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird AJ Creative Agency den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der AJ Creative Agency schriftlich oder in Textform anzeigen AJ Creative Agency wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf AJ Creative Agency vorübergehende Workarounds bereitstellen.

4.7        Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von AJ Creative Agency nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

4.8        Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.9        AJ Creative Agency ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

4.10     Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann AJ Creative Agency dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder AJ Creative Agency zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von AJ Creative Agency in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. AJ Creative Agency haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

5.          Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

5.1        Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann AJ Creative Agency dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). AJ Creative Agency kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder AJ Creative Agency zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von AJ Creative Agency in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

5.2        Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

5.3        Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von AJ Creative Agency kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder AJ Creative Agency gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

5.4        AJ Creative Agency haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von AJ Creative Agency liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5.5        Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. AJ Creative Agency schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

6.          Domainregistrierung

6.1        AJ Creative Agency bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

6.2        Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. AJ Creative Agency wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

6.3        Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

6.4        Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. AJ Creative Agency wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

7.          Webhosting

7.1        AJ Creative Agency bietet dem Kunden auch Hostingleistungen an. AJ Creative Agency kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird AJ Creative Agency den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2        Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt AJ Creative Agency im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.

7.3        Die Verfügbarkeit der von AJ Creative Agency zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von AJ Creative Agency nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von AJ Creative Agency etc.). Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

7.4        Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

7.5        Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von AJ Creative Agency zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, AJ Creative Agency hat diesen zu vertreten.

7.1        Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er AJ Creative Agency oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

7.2        Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern AJ Creative Agency Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

  • AJ Creative Agency wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann AJ Creative Agency diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. AJ Creative Agency wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
  • Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird AJ Creative Agency eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist AJ Creative Agency gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). AJ Creative Agency wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von AJ Creative Agency bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
  • AJ Creative Agency wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
  • AJ Creative Agency wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an AJ Creative Agency wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

8.            Vermittlung von Hostingleistungen

8.1         AJ Creative Agency vermittelt dem Kunden Hostingleistungen von Drittanbietern. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen tritt AJ Creative Agency hierbei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei des Hostingvertrags. Vertragspartner des Kunden ist der Hoster.

8.2         AJ Creative Agency ist lediglich dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten an den Hoster weiterzuleiten. Die Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Hostingsysteme liegt hingegen allein beim Hoster; die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

9.          E-Mail-Archivierung

9.1        AJ Creative Agency bietet dem Kunden E-Mail-Einrichtungs-, Verwaltungs- und /oder Archivierungsleistungen an. AJ Creative Agency übernimmt dabei für den Kunden die langfristige Speicherung von E-Mails in einem gesonderten Archiv. AJ Creative Agency ist berechtigt, hierbei auf externe Dienstleister (Subunternehmer) zurückzugreifen. Der spezifische Leistungsumfang (Anzahl der Postfächer, Größe und Konfigurierbarkeit des E-Mail-Archivs etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

9.2        AJ Creative Agency prüft nicht, ob der Kunde gesetzlichen Archivierungs- oder Aufbewahrungspflichten nach Abgabenordnung oder Umsatzsteuergesetz unterliegt. Eine revisionssichere E-Mail-Archivierung oder die Einhaltung der GoBD ist ausschließlich dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

9.3        Nach Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde das für ihn eingerichtete E-Mai-Archiv nicht mehr abrufen. AJ Creative Agency löscht die archivierten E-Mails vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen 3 Monate nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Über den konkreten Löschtermin wird der Kunde bei Vertragsbeendigung und spätestens 2 Wochen vor der endgültigen Löschung informiert; diese Information enthält auch eine Aufforderung zur anderweitigen Sicherungsmöglichkeit der Daten. Es obliegt dem Kunden die Daten vor deren endgültiger Löschung anderweitig zu sichern oder AJ Creative Agency rechtszeitig, um eine entsprechende Sicherung zu ersuchen; sofern die Sicherung durch AJ Creative Agency durchgeführt wird, fallen hierfür Zusatzkosten an.

10.        Entwicklung von APPs

10.1     AJ Creative Agency bietet dem Kunden unter anderem die Erstellung mobiler Apps an (App-Entwicklungsverträge). Gegenstand von App-Entwicklungsverträgen zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden ist grundsätzlich die Neuentwicklung mobiler Apps unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Die Entwicklung erfolgt grundsätzlich anhand agiler Methoden.

10.2     Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen und die Vergütung ergeben sich aus dem zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei AJ Creative Agency zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten App-Funktionen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AJ Creative Agency dar. AJ Creative Agency wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Werkvertrag zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden zustande.

10.3     Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, kann AJ Creative Agency frei entscheiden, anhand welcher technischen Standards die App erstellt wird, solange die gewählten technischen Standards dem Stand der Technik entsprechen. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Plugins und/oder Tools (z.B. Analyse), Zertifikaten (z.B. Verschlüsselung), die Überlassung der Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcodes ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10.4     Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden alle Apps für den Download innerhalb des Apple-AppStores und des Google-PlayStores konzipiert. Die Programmierung für andere App-Stores wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde.

10.5     App-Stores prüfen in der Regel alle Apps, bevor sie diese zu ihren Shops zulassen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist teilweise schwer vorhersehbar, da die Aufnahme- und Prüfungsbedingungen der App-Stores nicht immer transparent ist. AJ Creative Agency kann daher nicht garantieren, dass eine fertig programmierte App vom jeweiligen App-Store-Betreiber auch in den App-Store aufgenommen wird. Sollte aufgrund der Ablehnung eine Nachbearbeitung der App erforderlich werden, sind die hieraus resultierenden Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die App wurde vom App-Store aufgrund eines von AJ Creative Agency schuldhaft verursachten Fehlers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht zugelassen; für die Nachbearbeitung wird AJ Creative Agency dem Kunden ein gesondertes Kostenangebot zukommen lassen. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.

10.6     Der Kunde erhält, sofern nicht anders individualvertraglich festgelegt, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. AJ Creative Agency bleibt das Recht vorbehalten, die für die App verwendeten Bestandteile und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.

10.7     Updates und Anpassungen an neue Betriebssysteme sind nur geschuldet, wenn und soweit sie vertraglich vereinbart wurden. Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

Teil 3   – Erstellung und Gestaltung von Content

11.         Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung

11.1       Sofern vereinbart, erstellt AJ Creative Agency die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. AJ Creative Agency schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

11.2       Der Kunde ist verpflichtet, AJ Creative Agency sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und AJ Creative Agency selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass AJ Creative Agency von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.

11.3       Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde AJ Creative Agency selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

11.4       Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei AJ Creative Agency gesondert zu beauftragen.

12.         Cookie-Consent-Tool

12.1       AJ Creative Agency erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). AJ Creative Agency kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit.

12.2     AJ Creative Agency berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte schuldet AJ Creative Agency nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters. Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

13.        Gestaltung von Printprodukten

13.1     Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen etc.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

13.2     Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei AJ Creative Agency zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AJ Creative Agency dar. AJ Creative Agency wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden zustande.

13.3     Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist AJ Creative Agency nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

13.4     Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird AJ Creative Agency den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

13.5     Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf drei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

13.6     Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

13.7     Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet AJ Creative Agency bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

 

14.        Abwicklung von Printaufträgen

14.1     AJ Creative Agency bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge und Ähnlichen) an. AJ Creative Agency übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet AJ Creative Agency die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

14.2     Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt AJ Creative Agency die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich AJ Creative Agency. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. AJ Creative Agency stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber AJ Creative Agency ab.

14.3     Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt AJ Creative Agency den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. AJ Creative Agency tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. AJ Creative Agency ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. AJ Creative Agency informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. AJ Creative Agency haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. AJ Creative Agency stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens AJ Creative Agency nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

14.4     Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft AJ Creative Agency die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.

15.        Video und Fotografie

15.1     AJ Creative Agency erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.

15.2     Der Kunde stellt bei AJ Creative Agency zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AJ Creative Agency dar. AJ Creative Agency wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden zustande.

15.3     Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. AJ Creative Agency schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

15.4     Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf drei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

15.5     Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.

15.6     Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird AJ Creative Agency den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

15.7     Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.

15.8     Sofern AJ Creative Agency die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann AJ Creative Agency dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt AJ Creative Agency den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. AJ Creative Agency tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. AJ Creative Agency ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. AJ Creative Agency informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. AJ Creative Agency haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. AJ Creative Agency stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens AJ Creative Agency nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

16.        Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

16.1     AJ Creative Agency übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

16.2     Hierzu stellt der Kunde bei AJ Creative Agency zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch AJ Creative Agency dar. AJ Creative Agency wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen AJ Creative Agency und dem Kunden zustande.

16.3     Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf drei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann AJ Creative Agency dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

16.4     Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird AJ Creative Agency den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

16.5     AJ Creative Agency überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

16.6     AJ Creative Agency räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit AJ Creative Agency. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von AJ Creative Agency durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

16.7     Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4   – Marketing

17.        SEO-Marketing

AJ Creative Agency bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet AJ Creative Agency ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von AJ Creative Agency das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

Teil 5   – Sonstige Bestimmungen

18.        Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von AJ Creative Agency ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

19.        Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann AJ Creative Agency verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn AJ Creative Agency den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die AJ Creative Agency dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

 

20.        Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beiAJ Creative Agency. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch AJ Creative Agency resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

21.        Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

22.        Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

22.1     Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt AJ Creative Agency dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

22.2     Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde AJ Creative Agency ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist AJ Creative Agency dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

22.3     Ferner ist AJ Creative Agency berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von AJ Creative Agency erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

22.4     Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann AJ Creative Agency verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

23.        Vertraulichkeit

23.1     AJ Creative Agency wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. AJ Creative Agency verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

24.        Haftung/Freistellung

24.1     AJ Creative Agency haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt AJ Creative Agency fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag AJ Creative Agency nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von AJ Creative Agency ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von AJ Creative Agency für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

24.2     Der Kunde stellt AJ Creative Agency von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen AJ Creative Agency aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

25.        Schlussbestimmungen

25.1     Die zwischen AJ Creative Agency und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

25.2     Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von AJ Creative Agency als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

25.3     AJ Creative Agency ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; AJ Creative Agency ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

 

Stand: April 2024